Neue Strandstraße 30, 17454 Zinnowitz +49 38377 4920 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Das Dokument kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:


Zinnowitz on Ice Interessenbekundungsverfahren 2026/27

Zinnowitz on Ice Interessenbekundungsverfahren 2026/27

zur Ermittlung geeigneter Dienstleister für die Betreibung einer Kunsteisbahn sowie beglei-tender gastronomischer und ergänzender Einzelhandelsangebote auf der Promenade in Zinnowitz im Zeitraum vom 21.11.2026 bis 10.01.2027

Vorhaben
Der Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz (EBKVZ) plant erneut die Errichtung einer temporären Eisbahn. Der Nutzungszeitraum beginnt am 21.11.2026 und endet am 10.01.2027. Die Kunsteisfläche hat eine Größe von ca. 24 x 12 m und soll wieder auf dem freien Areal am ehemaligen Infopoint gegenüber dem ehemaligen Hotel Palace stehen. Die Eisfläche ermöglicht Eislaufen und Eisstockschießen. Schlittschuhe, Eisstocksets und Lauflernhilfen können vor Ort ausgeliehen werden. Die Nutzung ist kostenpflichtig. Begleitet werden soll die Eisbahn durch ein gastronomisches Angebot, temporäre Verkaufsstände und verschiedene Kulturevents.

Flächenplanung

Flaechenplanung

Im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens sucht der EBKVZ Interessenten für die Betreibung der Eisbahn samt Gastronomie auf Grundlage eines Konzessionsvertrages.

Ausführungsort:
Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Strandpromenade (Areal am ehemaligen Infopoint)
Die Dienstleistungskonzession wird als Gesamtkonzession erteilt für:

1. Betreibung der Kunsteisbahn und einer begleitenden Gastronomie

Art und Umfang der Leistung
Die Konzession umfasst die eigenständige Betreibung der Eisbahn und eines begleitenden gastronomischen Angebotes. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der temporären Angebotserweiterung durch ergänzende gastronomische und Einzelhandelsangebote

Der EBKVZ errichtet die Eisbahn und übergibt diese betriebsbereit an den Konzessionsnehmer für den Zeitraum vom 21.11.2026 bis zum 10.01.2027.

Folgendes Zubehör ist inkludiert:
- Schlittschuhe für den Verleih samt Aufbewahrungssystem
- Lauflernhilfen
- Schleifmaschine für Schlittschuhe
- Geräte und Maschinen zur Eispflege
- für den Betrieb notwendige technische Anlagen

Der Konzessionsnehmer übernimmt die komplette Betreibung der Eisbahn und ist damit verantwortlich für:
- das Anbieten von Eislaufzeiten und ggf. Zeiten für Eisstockschießen
- die Kassierung der Nutzungsentgelte
- die Ausgabe von Leihartikeln
- die Pflege der Kunsteisfläche und des Materials entsprechend der Vorgaben der Verleihfirma
- das Anbieten von Serviceleistungen (z.B. Schleifen der Schlittschuhe)
- die Vorhaltung eines gastronomischen Angebotes mit definiertem Sortiment

Für die Kassierung der Eintrittsgelder sowie die Ausgabe und Aufbewahrung des Leihmaterials kann der vorhandene Pavillon am Infopoint genutzt werden.

Der Konzessionsnehmer erhält als Gegenleistung:
- die Einnahmen aus Eintritt, Verleih und Serviceleistungen

Die Gastronomie wird auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung während der Öffnungszeiten der Eisbahn betrieben. Für die Versorgung und begleitende Angebote steht eine Fläche von ca. 15 x 20 Metern zur Verfügung.

Über den gesamten Zeitraum sind, soweit es die äußeren Bedingungen zulassen, folgende Mindestöffnungszeiten der Eisbahn zu gewährleisten:
montags – freitags 14:00 – 20:00 Uhr
Wochenende, feiertags 10:00 – 20:00 Uhr

Entgelte für Eintritt, Verleih und Serviceleistungen werden entsprechend einer mit dem EBKVZ abgestimmten verbindlichen Preisliste erhoben.

2. Gestattung temporärer ergänzender Angebote im Bereich Gastronomie und Handel

Art und Umfang der Leistung
Dem Konzessionär wird die Möglichkeit eingeräumt, auf dem Veranstaltungsareal temporär weitere Angebotsstände auf eigene oder Rechnung Dritter zu platzieren. Zulässig sind Einzelhandelsangebote bzw. ergänzende gastronomische Angebote in deutlicher Abgrenzung vom gastronomischen Haupt-/Dauersortiment (Spezialitäten, Süßwaren, Spirituosen, Backwaren, Lebensmittel, Handelsware, Kunsthandwerk usw.).

Folgende Zeiträume sind von dieser Gestattungsmöglichkeit ausgeschlossen:
27.11. - 29.11.2026
28.12.2026 - 03.01.2027

Der Konzessionär haftet für Schäden an übergebenen Anlagen und Ausrüstungsgegenständen. Das Betriebsrisiko (incl. Unfallhaftung) für die Nutzung der Eislaufbahn trägt der Konzessionsnehmer. Sämtliche genutzten Flächen sind vor Schäden und Verschmutzung zu schützen und regelmäßig zu reinigen. Rettungswege sind frei-, Lieferzeiten an der Promenade einzuhalten. Zum Befahren der Promenade ist eine Genehmigung rechtzeitig beim Ordnungsamt zu beantragen.

Der Konzessionsnehmer trägt folgende Kosten:
- eine Konzessionsabgabe in Höhe von mindestens 12.000 € netto
- für ergänzende Angebote Entgelte in Höhe von 50 % entsprechend der Gebührensatzung zur Benutzung von Märkten im Verantwortungsbereich des EBKVZ
- die laufenden Betriebskosten (Energie, Wasser, Müll)
- anfallende GEMA-Gebühren
- 50 % der Kosten für gemeinsam mit der Kurverwaltung organisierte Sonderveranstaltungen

Eignungsanforderungen an die Interessenten:
Gesucht werden Interessenten/Betreiber möglichst mit entsprechender Branchenerfahrung. Bonität, Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsstärke werden vorausgesetzt.

Auswertung der Interessenbekundungen
Auf Grundlage der eingereichten Interessenbekundungen wird eine Vorauswahl getroffen. Entscheidungsgrundlage sind die Kompetenz hinsichtlich der Betreibung, die Überzeugungskraft und Nachvollziehbarkeit der Aussagen hinsichtlich der Betreibung und der Art und des Umfangs der gastronomischen Versorgung.

Maßgeblich für die Auswahl des Konzessionsnehmers ist
- die Qualität der einzureichenden Betriebskonzeption
- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- die Höhe der vom Konzessionär angebotenen Konzessionsabgabe

Der EBKV behält sich vor, zur Beurteilung mit geeigneten Bewerbern vertiefende Gespräche zu führen und gegebenenfalls weitere Unterlagen nachzufordern (z.B. Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen, detailliertes Konzept zu Personal, Speisen und Getränken).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Eigenbetrieb Kurverwaltung im Vorfeld Ihrer Interessenbekundung keine individuellen Ortsbesichtigungen durchführt! Ein Besuch des Geländes ist jederzeit möglich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Carsten Nichelmann (Leiter der Kurverwaltung) unter unten angegebener Mailadresse!

Einreichung der Interessenbekundung

Die Interessenbekundung mit:
- Aussagen zum Interessenten (Firma, Person, Branchenerfahrungen, evtl. Referenzen)
- Betriebskonzeption mit Aussagen zur geplanten Umsetzung der Vorgaben im Bereich Eisbahnbetrieb inklusive personeller Sicherstellung, Beschreibung von Aussehen und Charakter des gastronomischen Angebotes
- Angebot zur Höhe der Konzessionsabgabe (mindestens 12.000 €)

senden Sie bitte bis zum 15.06.2026 an folgende Anschrift:
Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Kennwort: Interessenbekundung Eisbahn
Neue Strandstraße 30
17454 Ostseebad Zinnowitz
oder per E-Mail an: vergaben@kv-zinnowitz.de

Das Dokument kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Zusätzlich können Sie das Dokument im Haus des Gastes in Zinnowitz erhalten.


Datenschutzhinweise:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren notwendig.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Neue Strandstraße 30
17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 - 4920
Fax: 038377 - 42229
E-Mail: info@kv-zinnowitz.de

Zuständige Fachabteilung

Kurverwaltung
Leiter Eigenbetrieb Kurverwaltung
Carsten Nichelmann
Tel: 038377 - 4920
E-Mail: info@kv-zinnowitz.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Telefon: 0385 - 77 33 47-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zwecke:
  • Durchführung vom Ausschreibungsverfahren
Rechtsgrundlagen:
  • Artikel 6 Absatz 1 DS-GVO (Verarbeitung personenbezogener Daten mit Einwilligung des Betroffenen)

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen
Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten
bereitzustellen.

Bei Nichtbereitstellung der Daten ist eine Teilnahme am Ausschreibungsverfahren nicht möglich.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Personendaten
  • Firmendaten, Familiennamen, Vornamen, Geburtstag und Anschrift
Angaben zur Qualifikation
  • Falls gefordert: Daten über Schulbildung, Berufsausbildung, Berufstätigkeit

Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben

Alle Daten werden direkt vom Bewerbenden erhoben.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

  • Personalrat
  • Fachbereich
  • Leitung / Betriebsausschuss des Eigenbetriebs

Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Nein.

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

  • 6 Monate ab Abschluss des Ausschreibungsverfahrens
  • Im Falle des Zustandekommens eines Beschäftigungsverhältnisses verbleiben die personenbezogenen Daten in der Personalstelle

Information zu Betroffenenrechten

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbar-
keit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an die-
ser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin,
Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.