Fremdenverkehrsabgabe im Ostseebad Zinnowitz

Auf der Grundlage des §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe berechtigt. Abgabenpflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr in der Gemeinde Vorteile unmittelbarer oder mittelbarer Art erwachsen. Details dazu können Sie in der Satzung zur Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz nachlesen.

Wer entgegen § 7 Abs. 1 dieser Satzung die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 17 des Kommunalabgabengesetzes, die mit eine Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.

Fremdenverkehrsabgabesatzung:

Datenschutzhinweise:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich durch §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz vorgeschrieben.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Eigenbetrieb Kurverwaltung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz
Neue Strandstraße 30
17454 Zinnowitz
Telefon: 038377 - 4920
Fax: 038377 - 42229
E-Mail: info@kv-zinnowitz.de

Zuständige Fachabteilung

Kurverwaltung
Bereich Fremdenverkehrsabgabe
Frau Pröpper
Tel: 038377 - 492-28
E-Mail: fremdenverkehrsgabgabe@kv-zinnowitz.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter ZV eGo-MV
Eckdrift 103
19061 Schwerin
Telefon: 0385 - 77 33 47-51
E-Mail: datenschutz@ego-mv.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Zwecke:
  • Erfassung von Fremdenverkehrsabgaben
  • Führung der Fremdenverkehrsstatistik
Rechtsgrundlagen:
  • §5 der Kommunalverfassung für des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
  • Art. 28 EU-Datenschutz-Grundverordnung (Auftragsverarbeitung)

Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen
Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezogenen Daten
bereitzustellen.

Wer entgegen § 7 Abs. 1 dieser Satzung die Aufnahme der abgabenpflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 17 des Kommunalabgabengesetzes, die mit eine Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Personen-/Firmendaten
  • Familiennamen, Vornamen und Anschrift der abgabepflichtigen Person
  • Firmenname, Anschrift der Firma/Geschäftsstelle

Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben

Alle Daten werden direkt bei der abgabepflichtigen Person/Firma erhoben

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Keine.

Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Nein.

Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

  • Alle zur Abrechnung der Fremdenverkehrsabgabe erforderlichen Daten werden gemäß gesetzlicher Vorschriften für
  • 10 Jahre aufbewahrt. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Fremdenverkehrsabgabe fällig
    wird.
  • Die auf freiwilliger Basis erhobenen Daten werden längstens bis zum Widerruf der Einwilligung aufbewahrt.

Information zu Betroffenenrechten

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbar-
keit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an die-
ser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DS-GVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern zu erheben: Postanschrift: Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin,
Tel.: 0385 / 59494-0 oder E-Mail: info@datenschutz-mv.de.


Erklärung zur Festsetzung der Fremdenverkehrsabgabe