Usedom Card / Modellregion / Tourismusregion
Seit dem 01.04.2023 gibt es in den aktuell an der Modellregion Stadt Wolgast-Insel Usedom beteiligten Orten (Karlshagen, Trassenheide, Zinnowitz, Zempin, Koserow, Loddin/Kölpinsee, Ückeritz, Kaiserbäder) eine harmonisierte Satzung.
Höhe der Kurabgabe 2024:
- Hauptsaison (01.04.2024 - 31.10.2024): 2,80 €
- Nebensaison (01.11.2024 - 31.12.2024): 2,20 €
- befreit:
- Kinder unter 6 Jahren
- beruflicher Aufenthalt, Dienstreise
- Die Kaiserbäder erheben einen Zusatzbetrag von 0,40 € für die Nutzung des Busverkehrs der UBB.
- Das Ostseebad Ückeritz erhebt einen Zusatzbetrag von 1,20€ für die inselweite Nutzung von Bus- und Bahnverkehr der UBB und DB Regio.
- Jahreskurabgabe: 78,40 €
Die Jahreskurkarte kann im Haus des Gastes erworben werden.
Den Erfassungsbogen zur Jahreskurkarte finden Sie hier als Formular oder hier: Erfassungsbogen.Jahreskurkarte.ab.01.2024.pdf
Gegenseitige Anerkennung der Kur-/Gästekarten
Als Beleg der gezahlten Kurabgabe erhalten die Gäste eine Kur- bzw. Gästekarte – die UsedomCard. Diese hat ein inselweit einheitliches Grundlayout und eine jeweilige Ortsspezifizierung. Sie ist in allen beteiligten Orten gültig. Die kostenfreie Nutzung von Bus und Bahn ist mit der Zinnowitzer UsedomCard nicht möglich.
Elektronisches Kurkartensystem - AVS
- Hilfe und Anleitung zu AVS
Erhalten Sie u.a. hier: AVS Support - Hilfe, Anleitungen und Videos - Kategorien
Für die GastgeberInnen sind im AVS nur die Kategorien sichtbar, für die eine Ausgabeberechtigung besteht.- Kategorie V = Vollzahler (für alle ab 6 Jahren)
- Kategorie F = frei (für Kinder unter 6 Jahren)
- Kategorie EW = Einwohner
- Kategorie B = beruflicher Aufenthalt
- Nutzen Sie ein Schnittstellensystem für die AVS Anbindung?
Bitten Sie Ihren Schnittstellen-/Software-Anbieter sich so schnell wie möglich mit AVS bezüglich der Schnittstellenbeschreibung in Verbindung zu setzen (meldeschein@avs.de). - DigiCard to go
Bei der DigiCard handelt es sich um eine digitale Gästekarte. AVS-Nutzer sind damit in der Lage, dem Gast die Kurkarte zusätzlich als PDF- und/oder Walletdatei per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Die DigiCard ersetzt nicht den nach wie vor laut Meldegesetz vorgeschriebenen, händisch unterschriebenen Meldeschein!
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PreCheck-In
Mit Freischaltung des PreCheck-ins besteht die Möglichkeit, die relevanten Daten für den Meldeschein durch den zukünftigen Gast von zuhause aus erfassen zu lassen, sodass die Gastdatenerfassung beim Check-in am Anreisetag entfällt. Im AVS Meldescheinsystem kann der Beherbergungsbetrieb einen Online-Link generieren und diesen z. B. mit der Reservierungsbestätigung versenden. Nach der Dateneingabe durch den Gast wird automatisch ein befüllter neuer Meldeschein angelegt. Der Ausdruck des Meldescheins und der Gästekarten ist von da an jederzeit möglich.Zu beachten: Der Meldeschein muss weiterhin ausgedruckt und händisch unterschrieben werden!
Zu beachten: Es besteht keine Verknüpfung über bestehende Schnittstellen zu Reservierungssystemen. Die Informationen müssen parallel gepflegt werden. -
Digitale Kurkarte - DigiCard to go
Die Kurkarte (UsedomCard) gibt es jetzt auch in digitaler Form. Sie haben die Möglichkeit aus Ihrem AVS-Zugang zusätzlich zur gedruckten UsedomCard eine digitale Variante per Mail an Ihre Gäste zu versenden. Die Datei (PDF, zusätzlich für iOS: Wallet) kann auf dem Handy gespeichert werden. -
AVS PreCheck-In - Vorab Erfassung von Daten für den Meldeschein
Mit Freischaltung des PreCheck-ins besteht die Möglichkeit, die relevanten Daten für den Meldeschein durch den zukünftigen Gast von zuhause aus erfassen zu lassen, sodass die Gastdatenerfassung beim Check-in am Anreisetag entfällt.
Aufwandsentschädigung / Befreiungen
Die Kurabgabesätze beruhen auf einer kostendeckenden Kalkulation. Der Wegfall von Befreiungen ist der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde die aus jeder Befreiung resultierende Pflicht zur entsprechenden Ausgleichszahlung nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann.
Nahverkehr / ÖPNV
Leider ist es bisher nicht gelungen, den ÖPNV zum aktuellen Zeitpunkt inselweit zu implementieren. Dies bleibt aber weiterhin erklärtes Ziel. Mit der harmonisierten Satzung wird jedoch ein erstes wichtiges Etappenziel erreicht.
(Stand: 17.07.2024)