Aktuelle Informationen zur Kurabgabe (ÖPNV, Hauptsaisontarif, usw.)
Sehr geehrte Vermieter*innen, sehr geehrte Zweitwohnungsbesitzer*innen,
auf dieser Seite versuchen wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Kurabgabesatzung von Zinnowitz zusammenzufassen.
Naturgemäß unterliegen diese Informationen Änderungen und wir garantieren keine Vollständigkeit.
Die aktuell gültige, vollständige Kurabgabesatzung finden Sie auf der Seite vom Amt Usedom-Nord zum Download: Kurabgabesatzung vom Ostseebad Zinnowitz.
Ihr Team der Kurverwaltung Zinnowitz.
UsedomCard / Tourismusregion
Die neue Kurabgabesatzung für 2026 wurde am 19.11.2025 beschlossen und wird auf der Seite vom Amt Usedom-Nord zum Download veröffentlicht: Kurabgabesatzung vom Ostseebad Zinnowitz.
In der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast (siehe §1 (1) der Kurabgabesatzung) gilt eine harmonisierte Satzung mit einheitlichen Grundbeträgen der Kurabgabe. Unterschiede gibt es im Hinblick auf die Integration des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in die Leistungen der UsedomCard. Je nach Ausprägung (Bus, Bahn) werden unterschiedliche Zusatzbeiträge erhoben.
Die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz hat entschieden, ab dem 01.04.2025 Bahnverkehr in die Kurabgabe aufzunehmen. Die in der Gemeinde ausgestellten Kurkarten berechtigen dann zur kostenfreien Nutzung im gesamten Bahnverkehr der DB Regio AG auf der Insel Usedom, d.h. zwischen Züssow und Swinoujscie sowie Zinnowitz und Peenemünde.
Höhe der Kurabgabe 2026
- Nachsaison (01.11. – 31.12.2025) 3,25 € (incl. 0,85 € für den ÖPNV)
- Vorsaison (01.01. - 31.03.2026) 3,30 € (incl. 0,90 € für den ÖPNV)
- Hauptsaison (01.04. - 31.10.2026) 3,70 € (incl. 0,90 € für den ÖPNV)
- Nachsaison (01.11. – 31.12.2026) 3,30 € (incl. 0,90 € für den ÖPNV)
- befreit:
- Kinder unter 6 Jahren
- gesetzlich nicht abgabepflichtig:
- berufliche Aufenthalte, Dienstreisende (kein Anspruch auf ÖPNV-Leistungen)
- berufliche Aufenthalte, Dienstreisende (kein Anspruch auf ÖPNV-Leistungen)
- Jahreskurabgabe 2026 124,20 € (inkl. ÖPNV-Leistung)
Die ÖPNV-Anteile werden vollständig an die Verkehrsträger UBB bzw. DB Regio abgeführt.
Gegenseitige Anerkennung der Kur-/Gästekarten
Als Beleg der gezahlten Kurabgabe erhalten die Gäste eine Kur- bzw. Gästekarte – die UsedomCard. Diese hat ein inselweit einheitliches Grundlayout und eine jeweilige Ortsspezifizierung. Sie ist in allen beteiligten Orten gültig.
Elektronisches Kurkartensystem - AVS
- Hilfe und Anleitung zu AVS
Erhalten Sie u.a. hier: AVS Support - Hilfe, Anleitungen und Videos - Kategorien
Für die GastgeberInnen sind im AVS nur die Kategorien sichtbar, für die eine Ausgabeberechtigung besteht.- Kategorie V = Vollzahler (für alle ab 6 Jahren)
- Kategorie F = frei (für Kinder unter 6 Jahren)
- Kategorie B = beruflicher Aufenthalt
Vereinfachter Versand der digitalen Gästekarte (UsedomCard)
Um die Abläufe für Sie und unsere Gäste zu verbessern, wurde der Versandprozess der digitalen Gästekarte gemeinsam mit unserem technischen Partner AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH angepasst.
Ab dem 01.01.2026 kann die digitale Gästekarte direkt in der ersten E-Mail an den Gast mitgesendet werden. Damit entfällt die bisherige zweite Nachricht mit gesondertem Double-Opt-in.
Vorteile:
- vereinfachter Prozess für Vermieter und Gäste
- reduzierte E-Mail-Kommunikation
- direkter Zugriff auf die digitale Gästekarte
Wichtig:
Der Versand erfolgt weiterhin durch Sie als Vermieter, d. h. im Feld „DigiCard to go“ der Erfassungsmaske im Meldesystem muss ein Haken gesetzt werden. Voraussetzung für den Versand der digitalen Gästekarte ist weiterhin die elektronische Meldung sowie das Vorhandensein und die Eingabe der E-Mail-Adresse.
DigiCard to go
Bei der DigiCard handelt es sich um eine digitale Gästekarte. AVS-Nutzer sind damit in der Lage, dem Gast die Kurkarte als PDF- und/oder Walletdatei per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Die Datei (PDF, zusätzlich für iOS: Wallet) kann auf dem Handy gespeichert werden. Die Ausgabe einer gedruckten UsedomCard kann entfallen.
PreCheck-In
Mit Freischaltung des PreCheck-ins besteht die Möglichkeit, die relevanten Daten für den Meldeschein durch den zukünftigen Gast von zuhause aus erfassen zu lassen, ¬so dass die Gastdatenerfassung beim Check-in am Anreisetag entfällt. Im AVS Meldescheinsystem kann der Beherbergungsbetrieb einen Online-Link generieren und diesen dann z. B. zusammen mit der Reservierungsbestätigung versenden. Nach der Dateneingabe durch den Gast wird automatisch ein befüllter neuer Meldeschein angelegt. Der Ausdruck der Gästekarten ist von da an jederzeit möglich.
(Stand: 10.12.2025)