Sehr geehrte Gastgeber*Innen,
ab dem 01.04.2023 gibt es in den aktuell an der Modellregion Stadt Wolgast-Insel Usedom beteiligten Orten (Karlshagen, Trassenheide, Zinnowitz, Zempin, Koserow, Loddin/Kölpinsee, Ückeritz, Kaiserbäder) eine harmonisierte Satzung.
Leider ist es nicht gelungen, den ÖPNV zum aktuellen Zeitpunkt zu implementieren. Dies bleibt aber weiterhin erklärtes Ziel. Mit der inselweit harmonisierten Satzung wird ein erstes wichtiges Etappenziel erreicht. Die Kurabgabesätze beruhen auf einer kostendeckenden Kalkulation. Der Wegfall von Befreiungen ist der Tatsache geschuldet, dass die Gemeinde die aus jeder Befreiung resultierende Pflicht zur entsprechenden Ausgleichszahlung nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen kann.
Aktualisierung 30.03.2023
Die neuen Vordrucke für die Kurkarten (manuell und AVS) sind heute früh (31.03.23) bei uns eingetroffen und können hier abgeholt werden. Für ortsfremde GastgeberInnen wurden die Vordrucke per Post versandt. Bedauerlicherweise haben wir lediglich eine Teillieferung erhalten, die wir bestmöglich aufgeteilt haben, damit jeder Gastgeber idealerweise bis zur nächsten Lieferung, die wir in einer Woche erwarten, versorgt ist. Sollten Ihre Vordrucke vor dem Eintreffen der nächsten Lieferung aufgebraucht sein, bitten wir übergangsweise um Verwendung von weißem Papier.
Für Gäste, die mit bereits ausgestellten alten (und damit ungültigen Kurkarten) anreisen, besteht übergangsweise die Möglichkeit, diese in der Kurverwaltung umzutauschen. In Abhängigkeit davon, ob die Kurabgabe bereits beim Vermieter entrichtet wurde oder nicht (bzw. bereits zurückerstattet wurde), ist dann der Differenzbetrag oder der volle Kurabgabesatz in der Kurverwaltung zu entrichten. Der Gast muss dabei eine Erklärung unterzeichnen, ob er bereits Kurabgabe entrichtet hat bzw. ob diese seitens des Vermieters schon erstattet wurde. Die vom Vermieter vereinnahmte Kurabgabe wird durch uns zum Monatsende wie bewährt in Rechnung gestellt.
Diese Möglichkeit räumen wir für Anreisen bis zum 30.04.2023 ein, um allen VermieterInnen ausreichend Zeit zu geben, ihre bereits gebuchten Kurkarten zu stornieren und neu anzulegen.
Die neuen Kategorien im AVS-System sind freigeschalten.
Die neue Satzung wurde durch die Veröffentlichung auf der Webseite vom Amt Usedom Nord am 27.03.2023 rechtsverbindlich.
Im Vergleich zur aktuell gültigen Satzung gibt es Veränderungen bei der Höhe des Abgabensatzes, den Saisonzeiten, den Befreiungen und der Jahreskurkarte. Eine Abgabe für Hunde wird nicht mehr erhoben.
Höhe der Kurabgabe in allen beteiligten Orten:
- Hauptsaison (01.04. - 31.10.): 2,70 €
- Nebensaison (01.11. - 31.03.): 2,00 €
- befreit:
- Kinder unter 6 Jahren
- beruflicher Aufenthalt, Dienstreise
- Die Kaiserbäder erheben einen Zusatzbetrag von 0,40 € für die Nutzung des Busverkehrs der UBB.
- Das Ostseebad Ückeritz erhebt einen Zusatzbetrag von 1,20€ für die inselweite Nutzung von Bus- und Bahnverkehr der UBB und DB Regio.
- Jahreskurabgabe: 75,60 €
- Die Möglichkeit des freiwilligen Erwerbs einer Jahreskurkarte entfällt.
Jahreskurabgabepflichtig sind:- Dauercamper, Dauerlieger,
- Eigentümer einer Wohnungseinheit, wenn diese nicht als Hauptwohnsitz dient, und deren Familienangehörige (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder soweit noch nicht wirtschaftlich selbstständig)
Den Erfassungsbogen zur Jahreskurkarte finden Sie hier als Formular oder hier: Erfassungsbogen.Jahreskurkarte.ab.04.2023.pdf
Gegenseitige Anerkennung der Kur-/Gästekarten
Als Beleg der gezahlten Kurabgabe erhalten die Gäste eine Kur- bzw. Gästekarte (UsedomCard mit einem einheitlichen Grundlayout und Ortsspezifizierung). Diese ist in allen beteiligten Orten gültig. Die kostenfreie Busnutzung ist mit der Zinnowitzer Gästekarte nicht möglich.
Elektronisches Kurkartensystem - AVS
Die Anpassung des AVS-Systems erfolgt im Hintergrund. Eine Freischaltung der veränderten Kategorien und Tarife ist erst möglich, wenn die neue Satzung rechtsgültig ist.
- Neue Kategorien
Für die GastgeberInnen sind im AVS nur die Kategorien sichtbar, für die eine Ausgabeberechtigung besteht.- Kategorie V = Vollzahler (für alle ab 6 Jahren)
- Kategorie F = frei (für Kinder unter 6 Jahren)
- Kategorie EW = Einwohner
- Kategorie B = beruflicher Aufenthalt
- Anreisen ab dem 01.04.
Auf der Startseite des AVS-Portals wird aktuell folgender Hinweis angezeigt:
„Wichtig! Aufgrund der Satzungsänderung zum 01.04.2023 bitten wir Sie, derzeit keine Meldescheine mit Anreise- oder Abreisedatum ab 01.04.2023 anzulegen!“
Alle bereits für den Zeitraum ab 01.04.23 im System angelegten Kurkarten verlieren ihre Gültigkeit und müssen nach erfolgter Programmumstellung durch Sie neu angelegt werden. Dies hat technische Gründe. (Im System können in einer bereits angelegten und bebuchten Kategorie keine nachträglichen Änderungen vorgenommen werden.) - Anreisen vor dem 01.04. mit Aufenthalt über den 31.03. hinaus
Für diese Gäste sind Kurkarten zunächst mit einer Gültigkeit (Abreisedatum) bis zum 31.03. anzulegen. Ab Freischaltung der neuen Kategorien ist dann eine weitere Kurkarte ab 01.04. bis zur tatsächlichen Abreise anzulegen. Dies ist leider technisch bedingt. - Nutzen Sie ein Schnittstellensystem für die AVS Anbindung?
Bitten Sie Ihren Schnittstellen-/Software-Anbieter sich so schnell wie möglich mit AVS bezüglich der Schnittstellenbeschreibung in Verbindung zu setzen (meldeschein@avs.de). - Meldeschein-/Kurkartenvordrucke für AVS
Die Vordrucke im neuen inselweit einheitlichen Layout befinden sich in der Herstellung. Wenn diese eintreffen, werden wir umgehend auch auf dieser Seite darüber informieren. Die bisherigen manuellen/elektronischen Meldescheine sind nicht mehr gültig und müssen daher in der Kurverwaltung zurückgegeben werden. - DigiCard
Bei der DigiCard handelt es sich um eine digitale Gästekarte. AVS-Nutzer sind damit in der Lage, ihrem Gast die Kurkarte zusätzlich als PDF- und/oder Walletdatei per Mail zur Verfügung zu stellen. Dieses AVS-Modul ist beauftragt, die technische Umsetzung wird jedoch noch ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Die DigiCard ersetzt für die GastgeberInnen nicht den nach wie vor laut Meldegesetz vorgeschriebenen, händisch unterschriebenen Meldeschein!
Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung für Meldescheine entfällt.
Manuelle Meldescheine
Die manuellen Meldescheine erhalten ebenfalls ein neues inselweit einheitlichen Layout. Auch diese befinden sich in der Herstellung. Wir informieren Sie, wenn diese zur Abholung bereitstehen. Auch die bisherigen manuellen Meldescheine sind nicht mehr gültig und müssen daher in der Kurverwaltung zurückgegeben werden.
(Stand: 30.03.2023)