Aktuelle Informationen zur Kurabgabe

Aktuelle Informationen zur Kurabgabe 2025 (ÖPNV, Hauptsaisontarif, usw.)

Sehr geehrte Vermieterinnen und Vermieter,
sehr geehrte Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer,

wir haben für Sie die aktuellen Entwicklungen zusammengefasst. In folgendem Dokument können Sie sich darüber informieren, wir danken für Ihr Verständnis.

Informationen zur Kurabgabe 2025 vom 23.01.2025.pdf

UsedomCard / Tourismusregion

Die neue Kurabgabesatzung für 2025 wurde am 17.12.2024 beschlossen und findet sich auf der Seite vom Amt Usedom-Nord zum Download: 2024-12-18_Kurabgabesatzung_Zin.pdf

Die Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast umfasst folgende Orte:
Zinnowitz, Heringsdorf mit den Ortsteilen Ahlbeck, Bansin, Bansin Dorf, Gothen, Sellin, Alt Sallenthin und Neu Sallenthin, Karlshagen, Trassenheide, Koserow, Loddin, Ückeritz, Stadt Wolgast, Kamminke, Krummin und Sauzin.

In den beteiligten Orten gilt eine harmonisierte Satzung mit einheitlichen Grundbeträgen der Kurabgabe. Unterschiede gibt es im Hinblick auf die Integration des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in die Leistungen der UsedomCard. Je nach Ausprägung (Bus, Bahn) werden unterschiedliche Zusatzbeiträge erhoben.

Die Gemeindevertretung des Ostseebades Zinnowitz hat entschieden, ab dem 01.04.2025 sowohl den inselweiten Bus- als auch den Bahnverkehr in die Kurabgabe aufzunehmen. Die in der Gemeinde ausgestellten Kurkarten berechtigen dann zur kostenfreien Nutzung im gesamten Bahnverkehr der DB Regio AG auf der Insel Usedom, d.h. zwischen Züssow und Swinoujscie sowie Zinnowitz und Peenemünde sowie im Busverkehr der UBB auf der Insel Usedom, in Wolgast sowie zwischen Wolgast und Lubmin.

Höhe der Kurabgabe 2025:

  • Vorsaison (01.01. - 31.03.2025)  2,20 €
  • Hauptsaison (01.04. - 31.10.2025) 4,20 € (incl. 1,40 € für den ÖPNV)
  • Nachsaison (01.11. – 31.12.2025) 3,80 € (incl. 1,40 € für den ÖPNV)
  • befreit:
    • Kinder unter 6 Jahren
  • gesetzlich nicht abgabepflichtig:
    • berufliche Aufenthalte, Dienstreisende (kein Anspruch auf ÖPNV-Leistungen)
  • Jahreskurabgabe 137,36 € (incl. 58,96 € Jahrespauschale ÖPNV)
    Die Jahreskurkarte kann nicht vor dem 18.02.2025 im Haus des Gastes erworben werden.

Die ÖPNV-Anteile werden vollständig an die Verkehrsträger UBB bzw. DB Regio abgeführt.

Gegenseitige Anerkennung der Kur-/Gästekarten

Als Beleg der gezahlten Kurabgabe erhalten die Gäste eine Kur- bzw. Gästekarte – die UsedomCard. Diese hat ein inselweit einheitliches Grundlayout und eine jeweilige Ortsspezifizierung. Sie ist in allen beteiligten Orten gültig.

Elektronisches Kurkartensystem - AVS

  • Hilfe und Anleitung zu AVS
    Erhalten Sie u.a. hier: AVS Support - Hilfe, Anleitungen und Videos
  • Kategorien
    Für die GastgeberInnen sind im AVS nur die Kategorien sichtbar, für die eine Ausgabeberechtigung besteht.
    • Kategorie V = Vollzahler (für alle ab 6 Jahren)
    • Kategorie F = frei (für Kinder unter 6 Jahren)
    • Kategorie B = beruflicher Aufenthalt

DigiCard to go

Bei der DigiCard handelt es sich um eine digitale Gästekarte. AVS-Nutzer sind damit in der Lage, dem Gast die Kurkarte als PDF- und/oder Walletdatei per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Die Datei (PDF, zusätzlich für iOS: Wallet) kann auf dem Handy gespeichert werden. Die Ausgabe einer gedruckten UsedomCard kann entfallen.

PreCheck-In

Mit Freischaltung des PreCheck-ins besteht die Möglichkeit, die relevanten Daten für den Meldeschein durch den zukünftigen Gast von zuhause aus erfassen zu lassen, ¬so dass die Gastdatenerfassung beim Check-in am Anreisetag entfällt. Im AVS Meldescheinsystem kann der Beherbergungsbetrieb einen Online-Link generieren und diesen dann z. B. zusammen mit der Reservierungsbestätigung versenden. Nach der Dateneingabe durch den Gast wird automatisch ein befüllter neuer Meldeschein angelegt. Der Ausdruck der Gästekarten ist von da an jederzeit möglich.

(Stand: 23.01.2025)